Am 14. Januar 2011 trat das neue türkische Handelsgesetz in Kraft und brachte zahlreiche Neuerungen mit sich. Eine der wichtigsten Änderungen ist die Verpflichtung für Unternehmen, eine Website zu besitzen. Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, über eine Website zu verfügen. Auf dieser Website müssen gesetzlich vorgeschriebene Ankündigungen, Dokumente, Prüfungsberichte, Vorstandssitzungen und Abstimmungen elektronisch zugänglich sein und der Öffentlichkeit sowie den Partnern präsentiert werden.
Auf der Website müssen auch spezielle Bereiche vorhanden sein, die nur für Mitglieder zugänglich sind und einen Benutzernamen sowie ein Passwort erfordern. Die Website wird in dem Gesetz an 42 Stellen erwähnt und ist sowohl eine gesetzliche Verpflichtung als auch eine Notwendigkeit für Unternehmen geworden. Kunden treffen ihre Kaufentscheidungen oft aufgrund von Informationen, die sie auf den Websites von Unternehmen finden.
Sie können Ihre Website von einem beliebigen Webdesign-Unternehmen erstellen lassen, jedoch müssen diejenigen, die die Website erstellen, das türkische Handelsgesetz kennen und die Website entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erstellen. Darüber hinaus sollte die Website den Bedürfnissen der Kunden gerecht werden. Eine schlecht gestaltete und nicht aktualisierte Website kann Unternehmen nach einer Weile eher Nachteile als Vorteile bringen. Sie können die erforderlichen Funktionen für Websites in unserem Artikel "Die erforderlichen Funktionen auf Websites" nachlesen, in dem der Zustand unserer Websites als schlecht bezeichnet wird.
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